Falscher Preis am Weihnachtsschnäppchen

Falscher Preis am Weihnachtsschnäppchen

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

 

Wir erinnern uns an den trostlos anmutenden Marktplatz in der Mindener Innenstadt, an dem 2020 keine einzige Hotdog-Bude und kein einziges Glühweingeschäft zu finden waren. Das dürfte sich in diesem Jahr hoffentlich wieder besser gestalten. Wenn im lokalen Einzelhandel wieder direkt vor Ort nach einem Anfassen der Waren auch tatsächlich gekauft werden kann, stellt sich oftmals die Frage: Zu welchem Zeitpunkt kommt der Kaufvertrag mit dem Händler wirklich zustande?

Diese Frage bekommt oftmals dann Bedeutung, wenn möglicherweise ein falscher - vielleicht viel günstigerer – Preis an der Ware ausgezeichnet ist, als der Preis, zu dem der Verkäufer diesen Artikel eigentlich verkaufen will.

Tatsächlich ist es rechtlich so, dass der Kaufvertrag erst direkt an der Kasse zustande kommt.

Indem der Kunde einen Artikel auf das Kassenband legt, erklärte er, dass er den Kaufvertrag abschließen möchte. Erst der Kassierer nimmt für den Ladenbesitzer den Kaufvertrag an. Bei allen im Laden befindlichen Waren, die mit einem Preis ausgezeichnet worden sind, handelt es sich noch nicht um das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Verkäufer, sondern lediglich um eine sogenannte „invitatio ad offerendum“, das bedeutet, eine Aufforderung an den Kunden ein Kaufangebot an den Verkäufer abzugeben.

Erst der Verkäufer nimmt also letztendlich das Angebot an und auch zu dem Preis, wie dieser von ihm bestimmt ist. Sofern der Käufer eine andere Preisvorstellung hätte, würde kein Vertrag zustande kommen, da es dann keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gibt, die für einen Kaufvertrag aber zwingend erforderlich sind. Es muss sich zum einen über das Kaufobjekt und zum anderen über den Kaufpreis geeinigt werden.

Vorgenanntes bedeutet allerdings nicht, dass der Verkäufer bewusst zu niedrige (falsche) Preisauszeichnungen an die Waren anbringen oder durch Prospektaussagen falsche Preise benennen darf, um den Kunden lediglich in den Laden zu locken. Sollte dies trotzdem einmal der Fall sein, spricht man von Lockvogelangeboten, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen können.

Sollten Sie allerdings einmal einen Artikel im Laden finden, der günstiger ausgezeichnet ist, als der Verkäufer diesen auszeichnen wollte, wäre es sicher im gegenseitigen Interesse, mit dem Verkäufer das Gespräch zu suchen und vielleicht eine einvernehmliche Lösung zu finden, meistens geht da noch was.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Vorweihnachtszeit, lassen Sie sich nicht stressen und vor allem bleiben sie bitte gesund.

Michael Kuhn Rechtsanwalt aus Porta Westfalica mit Kooperationspartner Rechtsanwalt Markus Bünte aus Minden.

Schwerpunkte: Arbeits-, Verkehrs- Vertrags- und Strafrecht.

Anzeige Provinzial Witt

| Anzeigen PW Start


Anzeige Pausenschmaus

| Anzeigen PW Start


Anzeige Julmi

| Anzeigen PW Start


Anzeige Ergotherapie Besch

| Anzeigen PW Start


Anzeige Frohwitter Wehage

| Anzeigen PW Start


Anzeige Kuhn

| Anzeigen PW Start


Anzeige Niessig

| Anzeigen PW Start