Jetzt ist es offiziell entschieden:

Jetzt ist es offiziell entschieden:

Auch 2021 gibt es kein Stadtfest in Porta Westfalica. Warum das so ist und warum es eine richtige Entscheidung ist, lesen Sie in diesem Kommentar.

Viele werden noch gehofft, aber im Prinzip doch geahnt haben: Das mit dem Stadtfest Porta Westfalica wird auch in diesem Jahr nichts. Nun ist es offiziell, der Stadtfestverein hat sich in einer Online-Mitgliederversammlung dazu entschlossen, das Stadtfest zum zweiten Mal in Folge aufgrund der Coronapandemie ausfallen zu lassen.

Dabei stehen die Zeichen im Moment auf Entspannung. Die Infektionszahlen sinken. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Personen, sodass man tatsächlich hoffen darf, dass wir langsam auf dem Weg zurück zur Normalität sind und dass es nicht zu einer vierten Welle kommen wird. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie natürlich auch für die Bands, die gewerblichen Schausteller und Foodtrucker wäre es mehr als schön gewesen, ein Stadtfest zu feiern, selbst wenn es durch Infektionsschutzmaßnahmen zu Einschränkungen gekommen wäre. Dennoch ist die Entscheidung gegen ein Stadtfest in diesem Jahr richtig und sinnvoll.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben große Festveranstaltungen wie Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste sowie Weinfeste auch bei einer Inzidenz von unter 50 bis mindestens zum 30. Juni 2021 untersagt. Aus Erfahrung wissen wir, wie schnell aus zwei Wochen Lockdown als Wellenbrecher mal vier Monate werden. Es bedarf einer Menge Optimismus, wenn man daran glauben will, dass die Regelung für Volksfeste tatsächlich zum 1. Juli wieder aufgehoben wird. Realistischer ist es vermutlich, wenn wir davon ausgehen, dass Volksfeste bis mindestens zum Jahresende untersagt bleiben werden. Und wenn nicht, dann werden sie so stark reglementiert werden, dass sie weder Spaß machen noch sinnvoll sind.

Gehen wir davon aus, dass die Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen schrittweise erfolgt, dann würden Volksfeste im nächsten Schritt vermutlich so reglementiert werden, wie es aktuell bei Märkten und Messen der Fall ist. Konkret würde das bedeuten, dass die Veranstalter ein Hygiene- und Schutzkonzept erstellen müssten. Es müssten Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes und zur Infektionshygiene ergriffen werden. Pro Besucher wären sieben Quadratmeter Fläche vorzuhalten und es wäre ein besonderes Konzept zur An- und Abreise, also beispielsweise eine Einbahnstraßenregelung, erforderlich, damit sich die Besucher nicht unnötig begegnen.

All das wäre für ein Stadtfest natürlich völlig absurd, weil es beim Stadtfest eben genau um Begegnungen geht und nicht um die Vermeidung von Kontakten; weil man trinken und essen will, ohne sich 50 Meter vom Verkaufsstand wegbewegen zu müssen; weil man bei den Auftritten der Bands mitsingen und tanzen will, anstatt hinter einer Mund-Nase-Bedeckung darauf zu achten, dass einem niemand zu nahe kommt.

Ein Stadtfest benötigt einen gewissen Vorlauf für Planung und Organisation sowie natürlich auch das Bewerben der Veranstaltung. Die Arbeiten müssten spätestens jetzt anlaufen, der Stadtfestverein müsste zwingend die absurdesten Szenarien einplanen. All das ist nicht nur zeitlicher Aufwand, sondern auch mit Kosten verbunden, und zwar bei einem sehr hohen Risiko, die Veranstaltung aufgrund eines verlängerten Verbots letztlich doch wieder absagen zu müssen.

Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als die Zeit bis zum Stadtfest 2022 mit privaten Feiern im erlaubten Rahmen zu überbrücken.

Mario Hancke

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