Paukenschlag auf dem Wittekindsberg

Paukenschlag auf dem Wittekindsberg

Stadtverwaltung hat die gewerbliche Nutzung des Gästehauses untersagt

Das Gästehaus, das ehemals als Dependance der Wittekindsburg errichtet wurde, darf nicht mehr genutzt werden. Die Stadt Porta Westfalica hat die gewerbliche Nutzung behördlich untersagt. Dies bestätigte die Stadtverwaltung auf Nachfrage.


Zu den Gründen schweigt die Verwaltung und beruft sich auf die vereinbarte Verschwiegenheit im Mediationsverfahren zwischen Witthüs und der Stadt Porta Westfalica, in dessen Rahmen die Gründe, die zu einer Nutzungsuntersagung geführt haben, erläutert worden seien. Das behördliche Einschreiten selbst sei nicht Bestandteil der Mediation gewesen.


Schon lange hängt der Haussegen auf dem Wittekindsberg schief. Wiederholt hatte sich Witthüs gegen Auflagen, zum Beispiel gegen die geforderte Errichtung einer Brandschutzmauer gewehrt. Die Stadtverwaltung hatte sich auf geltendes Baurecht bezogen, nach dem eine Brandschutzmauer erforderlich ist, wenn eine Grenzbebauung vorliegt. Die Aufforderung zum Bau einer Brandschutzmauer, durch die ein Teil des denkmalgeschützten Festsaals in Mitleidenschaft gezogen worden wäre, habe den Druck auf Witthüs erhöhen sollen, sich mit dem Eigentümer des Gästehauses auf die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis zu einigen, vermutet ein Baurechtsexperte, der namentlich nicht genannt werden will, im Gespräch mit der Porta Magazin-Redaktion. Doch Witthüs wehrte sich und argumentierte unter anderem, dass das Gästehaus nicht getrennt von der Wittekindsburg hätte verkauft werden dürfen, dass es niemals eine Bauabnahme gegeben habe und dass es sich bei dem Gästehaus in letzter Konsequenz um einen Schwarzbau handele, der abgerissen werden müsse. Da die Stadt Porta Westfalica der Argumentation nicht folgte, klagte Witthüs 2019 vor dem Verwaltungsgericht Minden auf baubehördliches Einschreiten. Seit 2020 ruht das Klageverfahren aufgrund der vereinbarten Mediation.
Ob die Gründe für die Nutzungsuntersagung des Gästehauses nun tatsächlich in der Mediation zu finden sind oder ob brandschutzrechtliche Umstände den Ausschlag gegeben haben, bleibt zunächst offen. Klar ist hingegen, dass es auf dem Wittekindsberg Probleme mit der Verfügbarkeit von Löschwasser gibt. Aufgrund der Lage sei eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz nicht möglich, erklärte die Freiwillige Feuerwehr Anfang September im Zusammenhang mit einem Fahrzeugbrand auf dem Parkplatz des Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Dies dürfte auch für das Gästehaus, das bisher nicht über einen eigenen Löschwasserbehälter verfügt, gelten. Witthüs hingegen habe nach eigenen Angaben einen ausreichend großen Löschwasservorrat.


Der Eigentümer des Gästehauses äußerte sich auf eine Anfrage per Mail bislang nicht. Auch telefonisch war er für die Redaktion nicht zu erreichen. Die Perspektiven dürften aber alles andere als gut sein. Wenn die gewerbliche Nutzungsuntersagung nicht vom Tisch zu bekommen ist, bliebe nur eine private Nutzung. Diese ist nach den Bestimmungen des Baurechts im Außenbereich jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist auf jeden Fall eine Erschließung, die nur über eine Einigung mit Witthüs zu bekommen wäre. Weiterhin wäre eine Privatnutzung beispielsweise denkbar, wenn das Gebäude hauptsächlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt würde. Danach sieht es im Moment allerdings nicht aus, denn wie der Kreis Minden-Lübbecke auf Nachfrage der Porta Magazin-Redaktion mitteilte, ist die vor einigen Monaten ausgeschriebene Stelle eines Rangers inzwischen an eine „bisher in der Region nicht bekannte Person“ vergeben worden. Der Dienstsitz des Rangers werde das Kreishaus sein. Eine Außenstelle - wie eine Rangerstation – werde es nicht geben. Der neue Ranger soll ab Mitte Oktober in einem Pressetermin vorgestellt werden.


Für den Verein Witthü e.V., der sich ebenfalls mit Verweis auf das Mediationsverfahren nicht zu den Vorgängen um das Gästehaus äußerte, geht es nun mit deutlichem Rückenwind in die Endphase der Mediation, denn die Nutzungsuntersagung bedeutet einen beachtlichen Fortschritt bei der Durchsetzung der eigenen Forderungen. Die Feier „Fünfe gerade sein lassen anna Burch“ am 2. Oktober habe mit der Entwicklung um das Gästehaus allerdings nichts zu tun, ist aus internen Kreisen des Vereins Witthüs zu hören. Vielmehr ginge es darum, in einer Zeit, in der schwer abzuschätzen sei, was aufgrund von Corona und Ukrainekrieg in den kommenden Monaten noch möglich sein wird, noch einmal mit Gästen an der Burg zu feiern.

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